Aktuelles aus dem Gemeinderat, Februar 2026
02. März 2026
Der Monat Februar begann mit einer Sondersitzung des Gemeinderats zum
Bebauungsplan Sondergebiet Holzhandel und Mischgebiet an der Mühlbachstraße in Oberalting
Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans datiert vom 25. Februar 2025. Im Bauausschuss (20.01.2026) war der Bauantrag zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften direkt im Anschluss an den ehemaligen von SVS Vistek-Gewerbebau und damit in der direkten Nachbarschaft von Jugendhaus, Sportplatz, Sportlerstüberl und Feuerwehr an den Gemeinderat verwiesen worden, damit ggf. eine Veränderungssperre verhängt werden kann. Der Planer stellte den Planentwurf vor, der im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden soll. Die Festsetzungen für das Mischgebiet an der Mühlbachstraße hat er so gewählt, dass das kritische Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre. Auch die Bedenken wegen möglicher problematischer Lärmbelastungen durch die nahe Umgebung wurden auf Grund zweier Gutachten nicht geteilt. Nach Ansicht der FDP gefährdet diese Planung die Existenz des derzeit aufgegebenen SVS Vistek-Gewerbestandorts und der aktuellen Umgebung (Jugendhaus, Sägewerk, Holzhandel, Sportplatz, Sportlerstüberl, Feuerwehr).
Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen obigen Bebauungsplan
Die beantragte Veränderungssperre wurde gegen die Stimme der FDP abgelehnt.
Bauantrag zur Errichtung von drei Doppelhäusern an der Mühlbachstraße (siehe oben)
Dieser Bauantrag für sechs Doppelhaushälften wurde mehrheitlich mit Stimme der FDP abgelehnt.
In der regulären Sitzung am 24. Februar ging es um die Themen
Bebauungsplan Erweiterung Gewerbepark Seefeld mit Änderung des Flächennutzungsplans
Nach einem gemeinsamen und mit Mehrheit verabschiedeten Antrag von FDP, FWG und BVS, die komplex angedachte Situation der geplanten Gewerbegebiete Jahnweg und Oberfeld zu entflechten, konnte jetzt endlich der erste Schritt zur Ansiedlung von weiterem Gewerbe vorgestellt werden. Ein wichtiger Schritt des langen Wegs zu höheren Gewerbesteuereinnahmen und damit Verbesserung der Gemeindefinanzen ist damit in Sicht. Eine Reihe von natur- und artenschutzrechtlichen Fragen muss noch geklärt und eine möglichst flächenschonende Erschließung entwickelt werden. Eine gute und doch maßvolle Eingrünung des Gewerbeparks ist wichtig. Diese Themen müssen mit der Öffentlichkeit, insbesondere den interessierten Betrieben, weiterentwickelt werden.
Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Energieerzeugung
Das seit vielen Jahren laufende Förderprogramm, zuletzt in Höhe von 100.000 €, soll modifiziert weitergeführt werden. 70.000 € sollen zusammen mit dem gleichen Betrag des Vorjahres einem Sondervermögen zugute kommen, aus dem Fotovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden (Bauhof, Feuerwehrhaus Hechendorf) finanziert werden. Mit 30.000 € sollen nach den geltenden Bedingungen private Vorhaben bezuschusst werden. Auf Antrag der FDP wurde eine Erweiterung des Förderrahmens um 250 € für private Ladestationen (Wallboxen) mehrheitlich abgelehnt, da diese bereits für sich wirtschaftlich sind.
Zuschuss für das Fünf-Seen-Filmfestival
Wie jedes Jahr wurden vom Veranstalter wieder 5000 € Zuschuss beantragt. Auf Vorschlag der FDP wurde der zustimmende Beschluss mit dem dringenden Wunsch nach einem Open-Air-Kino in Seefeld verbunden.
Verabschiedung des Haushaltsplans für 2026
Siehe separate Meldung mit der Stellungnahme von Dr. Oswald Gasser vom 2. März; als PDF kann sie hier heruntergeladen werden.
Antrag aus der Bürgerversammlung: online-Veröffentlichung des gemeindlichen Haushalts
Die vorgeschlagene Veröffentlichung, jedoch ohne den Stellenplan, wurde einstimmig beschlossen
Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen bei der Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.
Gemeindliche Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren der DB zum zweigleisigen Ausbau Hechendorf-Steinebach
Auch zur ersten Änderung des Verfahrens wird die gemeindliche Stellungnahme aufrecht erhalten. Sie fordert insbesondere, dass die obere Hälfte der Lärmschutzwände transparent ausgeführt wird und die Gleisführung nicht von einer Höchstgeschwindigkeit der Züge von 90 km/h im Einfahrtsbereich zum Bahnhof ausgeht. Diese Einwände dienen nicht nur dem Schutz der Anlieger, sondern sind auf Vorschlag der FDP auch von hohem Interesse für die Öffentlichkeit wegen des Anblicks in der Landschaft und des generellen Lärmniveaus.


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